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Tauschvertrag

26.05.2011 @ 06:01, ,

Der Tauschvertrag ist nach deutschem Schuldrecht ein Vertrag, durch den sich beide Vertragsparteien jeweils zur Übergabe und Übereignung einer Tauschsache verpflichten. Der Tausch ähnelt dem Kaufvertrag; es ist jedoch kein Kaufpreis zu zahlen, sondern eine Sache als Gegenleistung zu übergeben und übereignen.

Der Tauschvertrag wird oftmals auch Barter-Vertrag (aus dem englischen "barter" = Tauschgeschäft) genannt.

Für den Tauschvertrag gelten gemäß [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__480.html § 480] BGB die Vorschriften über den Kaufvertrag ([http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/BJNR001950896BJNG004102377.html §§ 433 ff.] BGB) entsprechend.

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Kategorie:Schuldrecht (Deutschland)

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