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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft

02.05.2012 @ 14:06, ,

{{Infobox Gesetz
| Titel=Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
| Kurztitel=Technische Anleitung zur
Reinhaltung der Luft
| Früherer Titel=Allgemeine Verwaltungsvorschriften
über genehmigungsbedürftige Anlagen
nach §16 der Gewerbeordnung
| Abkürzung=TA Luft
| Art=Allgemeine Verwaltungsvorschrift
| Geltungsbereich=Bundesrepublik Deutschland
| Rechtsgrundlage=§ 48 BImSchG
| Rechtsmaterie=Umweltrecht
| FNA=
| DatumGesetz=8. September 1964 (GMBl. S. 433)
| Inkrafttreten=28. September 1964
| Neubekanntmachung=
| Neufassung=24. Juli 2002 (GMBl. S. 511)
| InkrafttretenNeufassung=1. Oktober 2002
| LetzteÄnderung=
| InkrafttretenLetzteÄnderung=
| Außerkrafttreten=

}}

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist die „Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz” der deutschen Bundesregierung. Sie enthält stoffbezogene Emissions- und Immissionswerte, des Weiteren werden entsprechende Messverfahren und Berechnungsverfahren vorgeschrieben, insbesondere das der Ausbreitungsrechnung.

Die TA Luft richtet sich an die Genehmigungsbehörden für genehmigungspflichtige industrielle und gewerbliche Anlagen. Anhand der allgemeinen Anforderungen der TA Luft erstellen die jeweiligen Behörden angepasste Auflagen, die vom Anlagenbetreiber zu erfüllen sind. Auch bestehende, alte Anlagen müssen innerhalb gewisser Übergangsfristen den Stand der Technik erreichen und den Schadstoffausstoß reduzieren.

Siehe auch


* Großfeuerungsanlagenverordnung

Literatur


* Hans D. Jarass: Bundes-Immissionsschutzgesetz. Kommentar unter Berücksichtigung der Bundes-Immissionsschutzverordnungen, der TA Luft sowie der TA Lärm, 9. Auflage 2012, Verlag C.H. Beck, ISBN 978-3-406-63097-2

Weblinks


* [http://www.bmu.de/luftreinhaltung/ta_luft/doc/2594.php Text der TA Luft beim BMU]

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)
Kategorie:Immissionsschutzrecht (Deutschland)

Kategorie:Luftverschmutzung

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