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Titularstadt

16.01.2012 @ 16:15, Skraemer,

Titularstadt nennt man eine Gebietskörperschaft, die formell den Titel Stadt trägt und in der Regel eine eigenständige Gemeinde ist, der jedoch mehrere Elemente einer Stadt fehlen.

Die preußische Städteordnung von 1856 unterschied beispielsweise zwischen Städten, die nach der Städteordnung verwaltet wurden, und den Titularstädten, die nach der Landgemeindeordnung verwaltet wurden. Titularstädte sind historisch eine Form der Minderstadt. Diese Differenzierung existiert heute nicht mehr.

Titularstadt wird heute gelegentlich, und nicht in Überstimmung mit der historischen Bedeutung, ein Ort genannt, der im Zuge einer kommunalen Neugliederung das Stadtrecht verloren hat. In Einzelfällen wird der Zusatz aus historischen Gründen, oder zur Differenzierung von anderen Orten, als Teil des Namens geführt.

Beispiele


Historische Titularstädte in Westfalen:
* Billerbeck
* Bünde
* Horstmar
* Eversberg
* Medebach
* Petershagen

* Lichtenau

Stadtteile:
* Stadt Blankenberg
* Bredenborn
* Rheydt
* Feste Zons
* Gehrden
* Grevenstein

* Dringenberg

Historische Titularstädte in Niedersachsen

* Sarstedt

Historische Titularstädte in Hessen:

* Breidenstein

Historische Titularstädte in Brandenburg:
* Wusterhausen/Dosse

* Fehrbellin

Historische Titularstädte in Bayern:

* Stadtlauringen

Historische Titularstädte in Österreich:

* Scheibbs

Kategorie:Stadt
Kategorie:Verwaltungsgeschichte
Kategorie:Ortsbeiname
Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)

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