Titularstadt
Titularstadt nennt man eine Gebietskörperschaft, die formell den Titel Stadt trägt und in der Regel eine eigenständige Gemeinde ist, der jedoch mehrere Elemente einer Stadt fehlen.
Die preußische Städteordnung von 1856 unterschied beispielsweise zwischen Städten, die nach der Städteordnung verwaltet wurden, und den Titularstädten, die nach der Landgemeindeordnung verwaltet wurden. Titularstädte sind historisch eine Form der Minderstadt. Diese Differenzierung existiert heute nicht mehr.
Titularstadt wird heute gelegentlich, und nicht in Überstimmung mit der historischen Bedeutung, ein Ort genannt, der im Zuge einer kommunalen Neugliederung das Stadtrecht verloren hat. In Einzelfällen wird der Zusatz aus historischen Gründen, oder zur Differenzierung von anderen Orten, als Teil des Namens geführt.
Beispiele
Historische Titularstädte in Westfalen:
* Billerbeck
* Bünde
* Horstmar
* Eversberg
* Medebach
* Petershagen
Stadtteile:
* Stadt Blankenberg
* Bredenborn
* Rheydt
* Feste Zons
* Gehrden
* Grevenstein
Historische Titularstädte in Niedersachsen
* Sarstedt
Historische Titularstädte in Hessen:Historische Titularstädte in Brandenburg:
* Wusterhausen/Dosse
Historische Titularstädte in Bayern:
Historische Titularstädte in Österreich:
* Scheibbs
Kategorie:StadtKategorie:Verwaltungsgeschichte
Kategorie:Ortsbeiname
Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)
Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Titularstadt der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.