Navigation


Unmittelbare Staatsverwaltung

14.05.2012 @ 09:46, Aschmidt,

{{Redundanztext
|3=Unmittelbare Staatsverwaltung
|4=Unmittelbare Verwaltung
|12=t|2=Mai 2012|1=Aschmidt (Diskussion) 11:46, 14. Mai 2012 (CEST)}}

Unmittelbare Staatsverwaltung liegt vor, wenn Verwaltungsaufgaben vom Staat selbst durch seine Behörden wahrgenommen und erledigt werden. Dabei liegt in Deutschland der Großteil der Verwaltungsaufgaben bei den Ländern ({{Art.|83|gg|juris}}, {{Art.|84|gg|juris}} GG). Der Bund kann selbst nur Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, wenn ihm diese Aufgabe durch das Grundgesetz übertragen wurde.

der unmittelbaren und mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene]]

Unmittelbare Staatsverwaltung liegt auch vor, wenn sich die Behörden privater Verwaltungshelfer bedienen, die lediglich technische Ausführungen vornehmen (z. B. Abschleppunternehmer). Nur mittelbare Staatsverwaltung liegt hingegen bei der Beleihung vor, weil dadurch auch Entscheidungskompetenzen auf Private übertragen werden.

{{Rechtshinweis}}
Kategorie:Verwaltungsorganisation (Deutschland)

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Unmittelbare Staatsverwaltung der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.