Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis (engl. Certificate of Origin) ist eine öffentliche Urkunde, in der eine Ware unter Mitwirkung einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Stelle nach Art und Menge (sowie ggf. nach weiteren Merkmalen) ausreichend gekennzeichnet ist und ihr nichtpräferenzieller Ursprung in einem bestimmten Staat bescheinigt wird. Das Ursprungzeugnis wird von den befugten Stellen im Ursprungsland ausgestellt; in Deutschland ist dies die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Für Länder die einem Embargo unterliegen, dürfen keine Ursprungszeugnisse ausgestellt werden.
Ein Ursprungszeugnis ist nur zu beantragen, wenn die Zollbehörde oder der Kunde es vorschreibt. Bei der Beantragung muss die Ware versandbereit sein.
Weblinks
* [http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Aussenwirtschaft-Bargeldverkehr/Wareneinfuhr/Aussenwirtschafts-rechtliche-Dokumente-Wareneinfuhr/Ursprungszeugnis/ursprungszeugnis.html Erläuterungen von Zoll.de]
* [http://www.frankfurt-main.ihk.de/international/importexport/ursprungszeugnis/index.html Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen von Handelsrechnungen, Infos der IHK Frankfurt am Main]
* [http://signatur.ihk.de/signaturv4/ Elektronisches Ursprungszeugnis]
* [http://www.ihk-nordwestfalen.de/wirtschaft/international/exportimport/dokumente/ursprungszeugnis/ Beschreibung des Verfahrens zum elektronischen Ursprungszeugnis der IHK Nord Westfalen]
Kategorie:Handelar:شهادة المنشأ
Certificate of origin
fa:گواهی مبدا
ja:原産地証明書
pl:Åšwiadectwo pochodzenia
tr:MenÅŸe Åžahadetnamesi
vi:Chứng nháºn xuất xứ
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