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VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

24.03.2012 @ 13:45, ComQuat,

Der VIII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt zwölf Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für Kaufrecht und Wohnraummietrecht zuständig.[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/AufgabeOrganisation/VerteilungGeschaefte/verteilungGeschaefte_node.html Verteilung der Geschäfte des BGH] (www.bundesgerichtshof.de vom 1. Januar 2011, abgerufen am 24. März 2012)

Besetzung


* Vorsitzende: Wolfgang Ball
* Stellvertretender Vorsitzender: Peter Frellesen

* Beisitzer: Karin Milger, Gabriele Hessel, Wilhelm-Albrecht Achilles, Bernhard Schneider, Rhona Fetzer, Ralph Ernst Bünger

Zuständigkeit


Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2012[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilung2012/geschaeftsverteilung2012_node.html Geschäftsverteilung 2012 des Bundesgerichtshofs] (abgerufen am 11. März 2012)) ist der VIII. Zivilsenat zuständig für:
* die Rechtsstreitigkeiten über
** Ansprüche aus Kauf und Tausch von beweglichen Sachen und Rechten, soweit nicht der V. Zivilsenat (Nr. 1 d, Nr. 3), der IX. Zivilsenat (Nr. 6 a) oder der XI. Zivilsenat (Nr. 1 a) zuständig ist,
** Ansprüche aus dem Erwerb eines Handelsgeschäfts (§ 95 Abs. 1 Nr. 4 d GVG),
** Ansprüche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen, soweit im Zusammenhang mit Verträgen über Kauf oder Tausch von beweglichen Sachen oder Rechten Eigentum vorbehalten oder zur Sicherheit übertragen worden ist,
** Leasing;

* die Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse.

Weblinks


* [http://www.bundesgerichtshof.de Website des Bundesgerichtshofs]

Einzelnachweise


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Zivilsenat 08

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