Navigation


Vertrauensschutz

08.07.2011 @ 19:47, Kaihsu,

Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.

In Deutschland wird er aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip ({{Art.|20|gg|juris}} des Grundgesetzes) abgeleitet; in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein ist verfassungsrechtliche Grundlage das Willkürverbot.Schweiz: {{Art.|9|101|ch}} BV. Liechtenstein: Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes, StGH 1997,10 (LES 1997, 218, 222).

Im öffentlichen Recht äußert sich der Grundsatz des Vertrauensschutzes z. B. darin, dass der Bürger sich bei seinen Dispositionen auf die bestehende Rechtslage verlassen darf und bei Gesetzesänderungen keine für den Bürger nachteiligen Rückwirkungen in Kraft treten dürfen. Eine weitere Auswirkung ist, dass im deutschen Recht Verwaltungsakte, welche den Bürger begünstigen, nur mit Wirkung für die Zukunft oder bei fehlender Schutzwürdigkeit des Bürgers aufgehoben werden dürfen ({{§|48|vwvfg|juris}}, {{§|49|vwvfg|juris}} Verwaltungsverfahrensgesetz).Ähnlich für Liechtenstein siehe StGH 1995,16 (LES 2001, 1, Erw. 1.2.2).

Im Sozialrecht ist der Vertrauensschutz in {{§|45|sgb_10|juris}} Absatz 2 SGB X normiert.

Auch im Zivilrecht kommt der Grundsatz des Vertrauensschutzes zur Geltung, indem z. B. das Vertrauen des Erwerbers, dass der Besitzer einer Sache auch zur Übereignung berechtigt ist, geschützt wird (siehe näher unter Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten).

Literatur und Weblinks


* Beatrice Weber-Dürler: Vertrauensschutz im öffentlichen Recht, Basel 1983 (zugleich Habilitationsschrift Zürich), ISBN 3-7190-0853-3.
* {{§|48|vwvfg|juris}} Abs. 2 VwVfG als Beispiel einer gesetzlichen Regelung des Vertrauensschutzes

* http://www.europarecht.uni-goettingen.de/Paper23.pdf (PDF-Datei; 267 kB)

Quellen und Verweise


{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Staatsrecht (Deutschland)

Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland)

Legitimate expectation
Confiance légitime
hy:Վստահության պաշտպանություն
zh:信賴保護原則

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Vertrauensschutz der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.