Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
miniatur|Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – aktuelle Logografie
miniatur|Amphibienfahrzeug ÿ48ÿ[[Amphi-Ranger 2800 SR des Wasser- und Schifffahrtsamtes Saarbrücken, das als Messfahrzeug eingesetzt wird]]
Die dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nachgeordnete Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist zuständig für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs auf den (bundeseigenen) Bundeswasserstraßen.
Aufgaben
Die WSV nimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben wahr:
* hoheitliche Aufgaben als Verwaltung des Bundes (z. B. Förderung des Schiffsverkehrs, Genehmigungsverfahren, schifffahrtspolizeiliche Aufgaben)* Unterhaltungsaufgaben der Bundeswasserstraßen und ihrer baulichen Anlagen
* Planung und Bauüberwachung bei umfangreichen Ersatz- oder Neubauvorhaben im Bundeswasserstraßenbereich
Gesetzliche Grundlage ist [http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_89.html Artikel 89] des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, nach dem der Bund Eigentümer der früheren [http://www.wsv.de/wasserstrassen/chronik/index.html Reichswasserstraßen] ist, die er durch eigene Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – WSV) verwaltet. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Bundeswasserstraßengesetz, das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeschifffahrtsaufgabengesetz und das Bundeswasserstraßenvermögensgesetz.
Organisation
miniatur|Organigramm der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Aufbauorganisatorisch gehört die WSV zum nachgeordneten Bereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Die WSV kennt drei Organisationsebenen: Ober-, Mittel- und Unterbehörden.
Im Sinne der Linienorganisation sind die sieben selbständigen Mittelbehörden, die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD), für jeweils regionale Bereiche selbst verantwortlich; eine zentrale Oberbehörde existiert nicht. Den jeweiligen Direktionen direkt zugeordnet sind die Wasser- und Schifffahrtsämter (WSA) als Unterbehörden für hoheitliche und Unterhaltungsaufgaben sowie die Wasserstraßen-Neubauämter (WNA) als Unterbehörden für alle größeren Ersatz- und Neubauvorhaben.
Der WSV fachlich zur Seite gestellt sind die Bundesoberbehörden Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) und die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU – ehemaliges Bundesoberseeamt). Das Havariekommando wird in Zusammenarbeit zwischen Bund und den Küstenländern verwaltet.
Darüber hinaus gibt es auf allen drei Organisationsebenen Fach- und Bündelungsstellen im Sinne von Stabsstellen, die entweder beratend tätig sind oder Querschnittsaufgaben aus der Linienorganisation wahrnehmen
Mitarbeiter
Die WSV beschäftigt derzeit (2006) rund 13.000 Mitarbeiter. Seit Jahren wird aber ein Stellenabbau von jährlich mind. 1,5 % (225 Stellen je Jahr) praktiziert. Etwa die Hälfte der Mitarbeiter ist im Verwaltungsbereich, zu dem auch die Ingenieure aus Bau- und Unterhaltung, Vermessung, Neubau, Maschinenbau und Elektrotechnik zählen, die andere Hälfte im Unterhaltungs- und Betriebsbereich tätig (z.B. Handwerker aus den Bereichen Elektrotechnik, Fernmeldetechnik und Metallverarbeitung, Nautiker in Verkehrszentralen, Kartographen, Schichtleitern (ugs. Schleusenwärter), Wasserbauer, Taucher, Schiffsführer und Matrosen von Fähren, Mess-, Arbeits- und Schadstoffbekämpfungsschiffen etc.)
Kennzeichen
Die Dienst-Kraftfahrzeuge führen eine eigenes Behördenkürzel im Kfz-Kennzeichen: BW (für Bundeswasserstraßenverwaltung).
Zukunft als Behörde
Die in der derzeitigen Bundesregierung vertretenen Parteien CDU und FDP hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein Gesetz zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung vorzulegen.[http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufmacher/lokalnews/Arbeitsplaetze-Wasser-und-Schifffahrtsamt-Jobs;art27857,3663478 Saarbrückner Zeitung von 7. März 2011] Hintergrund dieser Vereinbarung ist die Umwandlung der Behörde in ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das die Aufgaben übernehmen soll. Vom Bund ist im Endstadium der Reform nur noch eine Kontrollfunktion vorgesehen. Bereits im September 2010 fand dazu eine Anfrage der Grünen statt.[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/029/1702984.pdf Anfrage der Grünen-Fraktion vom 17. September 2010] Der zuständige Bundesminister für Verkehr Peter Ramsauer hat hierzu einen sogenannten Maulkorberlass verfügt, das den Amtsleitern verbietet, Erklärungen abzugeben.[http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-holstein/artikeldetail/article/111/sparkurs-und-maulkorb-fuer-die-praesidenten-der-schifffahrtsdirekti.html Maulkorb für die Präsidenten].
Weblinks
* [http://www.wsv.de Offizielle Seite der WSV]
Einzelnachweise
Kategorie:Binnenschifffahrt
da:Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.