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X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

06.04.2012 @ 10:02, Crazy1880,

Der X. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um den zehnten von zwölf Senaten (ohne Spezialsenate wie Kartellsenat oder Senat für Landwirtschaftssachen), die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für Patentrecht, Vergaberecht und Reisevertragsrecht zuständig.[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/AufgabeOrganisation/VerteilungGeschaefte/verteilungGeschaefte_node.html Verteilung der Geschäfte des BGH] (www.bundesgerichtshof.de vom 1. Januar 2011, abgerufen am 24. März 2012)

Besetzung


Aktuelle Mitglieder


* Vorsitzender: Peter Meier-Beck
* Stellvertretender Vorsitzender: Alfred Keukenschrijver

* Beisitzer: Elisabeth Mühlens, Jochem Gröning, Klaus Grabinski, Klaus Bacher, Fabian Hoffmann, Gabriele Schuster

Ehemalige Mitglieder


Den Vorsitz im Ia/X. Zivilsenat hatten bisher die Senatspräsidenten Prof. Dr. Karl Nastelski (bis 30. September 1967), Dr. Karl Spreng (bis 30. Juni 1972), Wilhelm Trüstedt (bis 30. Juni 1976) und die Vorsitzenden Richter Prof. Werner Ballhaus (bis 31. August 1985), Prof. Dr. Karl Bruchhausen (bis 31. März 1993), Rüdiger Rogge (bis 31. Oktober 2001), Dr. Klaus-Jürgen Melullis (bis zum 31. März 2009) und Uwe Scharen (bis zum 31. August 2010) inne. Seither führt Peter Meier-Beck den Vorsitz.

Als Richter gehörten dem Senat die bereits ausgeschiedenen Bundesrichter/Richter(innen) am BGH Dr. Bock, Dr. Löscher, Dr. Spengler, Dr. Jungbluth, Dr. Claßen (von Anfang an), Schneider (seit 1963), Prof. Ochmann (seit 1970), Dr. Häusser (später Präsident des Deutschen Patentamts), Bendler (seit 1972), Prof. Dr. Windisch (seit 1975), Dr. Hesse, Brodeßer (seit 1976), von Albert (seit 1978), Frhr. v. Maltzahn (seit 1985), Prof. Dr. Jestaedt, Dr. Broß (seit 1986, später Richter am Bundesverfassungsgericht), Barbara Ambrosius (seit 2004), Claus-Dietrich Asendorf sowie die in andere Senate gewechselten Richter Hans-Peter Greiner (seit 1993; bis Ende 2008 VI. Zivilsenat), Dr. Kirchhoff (seit 2004; jetzt I. Zivilsenat) und Nikolaus Berger (1. April 2009 bis 31. Januar 2011) an. Die Richter(innen) Peter Meier-Beck (seit 6. September 2010 Vorsitzender des X. Zivilsenats), Alfred Keukenschrijver und Elisabeth Mühlens waren in den Jahren 2009 und 2010 nicht mehr dem X. Zivilsenat, sondern dem Xa-Zivilsenat zugewiesen, gehören aber nach dessen Auflösung wieder dem X. Zivilsenat an, zu dem auch die bisher dem Xa-Zivilsenat angehörenden Richter Klaus Bacher und Gabriele Schuster getreten sind. Reiner Lemke war vom 1. Januar 2009 bis 30. Juni 2009 dem Senat zugewiesen.

Zuständigkeit


Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2012[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilung2012/geschaeftsverteilung2012_node.html Geschäftsverteilung 2012 des Bundesgerichtshofs] (abgerufen am 11. März 2012)) ist der X. Zivilsenat zuständig für:
* die Rechtsstreitigkeiten über Patent-, Gebrauchsmuster- und Topographieschutzrechte nebst Verträgen hierüber;
* die Rechtsstreitigkeiten aus Verträgen über die Benutzung eines Geheimverfahrens (sog. Know-how) oder über die ausschließliche Verwertung nicht geschützter gewerblicher Erzeugnisse;
* die Rechtsstreitigkeiten aus dem Gebiet der Arbeitnehmererfindungen;
* Rechtsstreitigkeiten aus dem Sortenschutzgesetz, soweit sie nicht dem I. Zivilsenat (Nr. 3) zugewiesen sind;
* die Patentnichtigkeits- und Zwangslizenzsachen;
* die Entscheidungen über die Rechtsbeschwerden gegen Beschlüsse des Bundespatentgerichts in Patent- und Gebrauchsmustersachen, in Topographieschutzsachen sowie in Sortenschutzsachen soweit letztere nicht dem I. Zivilsenat (Nr. 4) zugewiesenen sind;
* die Ansprüche eines Patentanwalts und gegen einen Patentanwalt aus Anlass seiner Berufstätigkeit (Patentanwaltsordnung) einschließlich von Schadensersatzansprüchen, soweit sie nicht dem I. Zivilsenat (Nr. 8) zugewiesen sind;
* die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 3 ZPO, soweit nicht der IX. Zivilsenat (Nr. 7) oder der XII. Zivilsenat (Nr. 3) zuständig ist;
* Rechtsstreitigkeiten über Reise- und Personenbeförderungsverträge (die einzige Materie, die im Allgemeinen auf breiteres öffentliches Interesse stößt), soweit nicht der VI. Zivilsenat (Nr. 2) zuständig ist;
* Rechtsstreitigkeiten über Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber einschließlich der Entscheidungen in Vorlegungsverfahren gemäß § 124 Abs. 2 GWB;
* Rechtsstreitigkeiten über Schenkungen (§§ 516 ff BGB), soweit nicht der II. Zivilsenat (Nr. 1 a und b) zuständig ist;

* die Entscheidungen, die erforderlich werden, bevor sich der für die Bearbeitung der Sache zuständige Senat feststellen lässt.

Geschichte


Der Senat ist am Jahresbeginn 1963 als Ia-Senat aus der Teilung des früheren I. Zivilsenats hervorgegangen. Dies war im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass mit der Einrichtung des Bundespatentgerichts am 1. Juli 1961 ein neuer Rechtsmittelzug (Rechtsbeschwerdeverfahren) zum Bundesgerichtshof eröffnet wurde, der diesen in den Anfangsjahren stark belastet hat. Die Aufteilung zwischen dem Ia-Senat und dem Ib-Senat erfolgte in der Weise, dass dem Ia-Senat die technischen Schutzrechte (Patent, Gebrauchsmuster) zugewiesen wurden, dem Ib-Senat das Warenzeichenrecht (inzwischen Markenrecht), das Geschmacksmuster- und Urheberrecht sowie das Wettbewerbsrecht. Am 1. März 1968 erhielt der Ia-Senat die Bezeichnung X. Zivilsenat, während der Ib-Senat seither die Bezeichnung I. Zivilsenat trägt. Bis 1983 trug der X. Zivilsenat die Zusatzbezeichnung Patentsenat, die auch heute noch gelegentlich verwendet wird.

Die Zuständigkeiten des X. Zivilsenats blieben bis in das Jahr 1984 im Wesentlichen unverändert. Seither wurden dem Senat jedoch zahlreiche und insgesamt recht heterogene weitere Zuständigkeiten aus dem allgemeinen Zivilrecht zugewiesen.

Zum Jahresbeginn 2009 wurde der Senat vorübergehend geteilt. Dabei wurden die Kernzuständigkeiten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Wesentlichen hälftig mit dem neuen Xa-Zivilsenat geteilt.

Besonderheiten und Kuriosa


In den Patentnichtigkeits- und Zwangslizenzsachen ist der X. Zivilsenat - für den Bundesgerichtshof ganz ungewöhnlich - Tatsacheninstanz. Das für ein oberstes Bundesgericht untypische Rechtsmittel der Berufung in diesen Verfahren wurde bereits im Jahr 1877, damals noch zum Reichsoberhandelsgericht, dem Vorläufer des Reichsgerichts, eingeführt und hat sich seither ohne große Veränderungen erhalten. Das Verfahren richtet sich nicht nach der Zivilprozessordnung, sondern folgt eigenen Regeln. In der Mehrzahl der Berufungsverfahren holt der X. Zivilsenat das Gutachten eines Sachverständigen ein; gelegentlich findet auch eine Vernehmung von Zeugen statt. In jüngerer Zeit macht sich ein deutliches Ansteigen der Zahl der Berufungen in (den außergewöhnlich arbeitsaufwändigen) Patentnichtigkeitssachen bemerkbar, das zu einem erheblichen Stau geführt hat (am 1. November 2008 190 nicht erledigte Verfahren bei rund 60 Eingängen im Jahr), der die Verfahrensdauer zunehmend verzögert hat (im Jahr 2007 wurden im Wesentlichen Verfahren, die im Jahr 2002 beim Bundesgerichtshof eingegangen sind, abgearbeitet). Der Stau an offenen Verfahren konnte allerdings in den Jahren 2009 und 2010 verringert werden. Bemerkenswert an diesen Verfahren ist weiter, dass sich die Vertretungsbefugnis nicht wie sonst auf die am Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte beschränkt.

Wissenschaftliche Mitarbeiter


Dem Senat sind in der Regel zwei bis drei (seit 1. Januar 2011 vier) wissenschaftliche Mitarbeiter (üblich ist trotz des Hautgout, den sie hat („Hilfswilliger“), die Bezeichnung „Hiwi“), überwiegend Richter/innen am Landgericht oder am Bundespatentgericht, zugewiesen.

Literatur


* Haller, Aus der Arbeit eines gerichtlichen Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, GRUR 1985, 653;
* Hesse, Die Aufgaben des gerichtlichen Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, Der Sachverständige 1983, 149;

* Rupprecht Knecht (Pseudonym), Absterbende Bräuche - Der Nikolaus im X. Zivilsenat, in Herz/Freymann/Vatter (Hrsg.) HIWI 2000, Die "einzig wahre Festschrift" oder: Was Sie schon immer über den BGH wissen wollten, Saarbrücken 2000, ISBN 3-935009-01-1.

Weblinks


* [http://www.bundesgerichtshof.de Website des Bundesgerichtshofs]

Einzelnachweise


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Zivilsenat 10

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