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XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

26.05.2012 @ 09:21, Albtalkourtaki,

Der XII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt zwölf Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für Familienrecht und gewerbliches Mietrecht zuständig.[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/AufgabeOrganisation/VerteilungGeschaefte/verteilungGeschaefte_node.html Verteilung der Geschäfte des BGH] (www.bundesgerichtshof.de vom 1. Januar 2011, abgerufen am 24. März 2012)

Besetzung


* Vorsitzende: Meo-Micaela Hahne (bis 30. April 2012)[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=60106&pos=4&anz=56 BGH-Pressemitteilung vom 30. April 2012]
* Stellvertretender Vorsitzender: Hans-Joachim Dose
* Beisitzer: Beatrix Weber-Monecke, Birgit Vézina, Frank Klinkhammer, Roger Schilling, Peter Günter, Claudio Nedden-Boeger

Zum Nachfolger der in den Ruhestand getretenen Senatsvorsitzenden soll ihr bisheriger Stellvertreter Hans-Joachim Dose ernannt werde - gegen den Vorschlag des BGH, der Bundesrichterin Karin Milger zur Beförderung vorgeschlagen hatte. [http://www.taz.de/Quote-am-Bundesgerichtshof/!93329/ taz vom 14. Mai 2012]

Ehemalige Mitglieder


Vorgänger von Meo-Micaela Hahne im Amt des Senatsvorsitzenden war Friedrich Blumenröhr. Vorsitzender des IVb-Senats war Friedrich Lohmann.

Als Richter gehörten dem Senat u.a. die Richter am BGH Portmann, Macke, Nonnenkamp, Knauber, Christine Krohn, Wolfgang Gerber, Lothar Zysk, Ahlt, Claus Sprick und Thomas Wagenitz an.

Zuständigkeit


Nach dem Geschäftsverteilungsplan des BGH (Stand 2012[http://www.bundesgerichtshof.de/DE/BGH/Geschaeftsverteilung/Geschaeftsverteilung2012/geschaeftsverteilung2012_node.html Geschäftsverteilung 2012 des Bundesgerichtshofs] (abgerufen am 11. März 2012)) ist der XII. Zivilsenat zuständig für:
* die Rechtsstreitigkeiten und die Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen über
** Personenrecht, insbesondere Namensrecht (§ 12 BGB), soweit nicht der I. Zivilsenat zuständig ist (Nr. 2 c), einschließlich Todeserklärungen,
** Familienrecht und Lebenspartnerschaftssachen,
** sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten nach gescheiterter Ehe, auch wenn daneben Dritte am Verfahren beteiligt sind,
** vermögensrechtliche Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften;
* die Entscheidungen in Unterbringungssachen nach § 312 FamFG;
* die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 3 ZPO in Familienstreitsachen und Ehesachen;
* die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts;
* die Rechtsstreitigkeiten über
** Miet- und Pachtverhältnisse, soweit nicht der III. Zivilsenat (Nr. 11 Kleingartenpachtverträge), der V. Zivilsenat (Nr. 1 k Landpacht), der VI. Zivilsenat (Nr. 5 a See- und Binnenschifffahrtssachen) oder der VIII. Zivilsenat (Nr. 1 d und 2 Wohnraummiete, Leasing) zuständig ist,

** Leihe und Verwahrung, soweit nicht der III. Zivilsenat (Nr. 3 c öffentlich-rechtliche Verwahrung), der V. Zivilsenat (Nr. 1 a Verträge über Grundstücke) oder der XI. Zivilsenat (Nr. 1 c Börsenrecht) zuständig ist.

Geschichte


Der Senat, der zunächst die Bezeichnung IVb-Senat trug und zu Jahresbeginn 1990 seine jetzige Bezeichnung erhielt, ist aus der Teilung des IV. Zivilsenats (ursprünglich für Familien- und Erbrecht zuständig) hervorgegangen.

Weblinks


* [http://www.bundesgerichtshof.de Website des Bundesgerichtshofs]

Einzelnachweise


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Zivilsenat 12

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