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Zivilperson

03.10.2011 @ 00:41, Amirobot,

Eine Zivilperson (auch Zivilist) ist eine Person, die während eines bewaffneten Konfliktes keinen Streitkräften oder sonstigen Kampforganisationen angehört. Sie trägt im Gegensatz zum Kombattanten (Soldaten) keine (militärische) Uniform.

Diese Unterscheidung ist in Kriegszeiten wichtig, da die Genfer Konventionen und auch die Haager Landkriegsordnung als Teil des Kriegsvölkerrechts besondere Regeln zum Schutz von Zivilpersonen aufstellen.

Um die Unterscheidbarkeit von Zivilpersonen und Kombattanten zu ermöglichen, ist es den Zivilpersonen verboten, an Kampfhandlungen teilzunehmen. Tun sie es dennoch, so werden sie als Partisanen bezeichnet und können als Kriegsverbrecher verurteilt werden. Ausnahmen werden in der Haager Landkriegsordnung geregelt, z. B. Levée en masse. Den Zivilpersonen steht gleichwohl – ebenso wie anderen Nichtkombattanten – das Recht auf Selbstverteidigung zu.

Kategorie:Kriegsvölkerrecht

ar:مدني
ca:Civil
cs:Civilista
da:Civil
Civilian
fi:Siviili
Civil
he:אזרח (דיני מלחמה)
hr:Civili
id:Warga sipil
it:Civile (status)
ja:文官
ko:일반인
pl:Cywil
pt:Civil
ru:Гражданское население
sh:Civil
simple:Civilian
sl:Civilist
sv:Civilbefolkning

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