Zweiter Arbeitsmarkt
Unter Zweiter Arbeitsmarkt versteht man im weiter gefassten, arbeitssoziologischen Sinn alle nicht-erwerblichen oder mit reduziertem Lohn entgoltenen, berufsgleichen oder -ähnlichen Funktionen, die allermeistens außerhalb der eigenen vier Wände ausgeübt und praktisch immer von einer institutionellen Trägerschaft organisiert werden, unabhängig davon, ob diese für diese Funktion vom Staat, den Kirchen oder von Stiftungen o.ä. subventioniert werden oder nicht. In der Allgemeinheit ist vor allem der staatlich subventionierte Zweite Arbeitsmarkt bekannt.
Situation in Deutschland
In Deutschland bezeichnet man mit Zweiter Arbeitsmarkt alle staatlich subventionierten Arbeitsverhältnisse. Zu diesen gehören vor allem die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) sowie die Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM).
Ziel des Zweiten Arbeitsmarktes ist insbesondere, dass die dort Beschäftigten besser in den regulären (ersten) Arbeitsmarkt integriert werden können. In der kritischen Presse wird den Maßnahmen vorgeworfen, dass sie wenig effizient seien.
Dem Zweiten Arbeitsmarkt kommt vor allem in Ostdeutschland eine große Bedeutung zu, wo er eher genutzt wird, um die Arbeitslosigkeit zu senken und weniger, um die dort Beschäftigten beruflich zu fördern. Er dient damit dem sozialen Frieden.
Mit dem Hartz-Konzept wurden die für subventionierte Arbeit zur Verfügung stehenden Geldmittel deutlich reduziert und versucht, die Effizienz der Maßnahmen zu erhöhen.
Siehe auch
* Öffentlich geförderter Beschäftigungssektor (ÖBS)
Kategorie:Arbeitsmarkt
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