Navigation


Altrechtlicher Verein

21.05.2012 @ 21:58, Faltenwolf,

Ein altrechtlicher Verein ist ein Verein, der bereits vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches am 1. Januar 1900 bestanden hat. Im Gegensatz zu jüngeren Vereinen sind altrechtliche Vereine nicht im Vereinsregister des jeweiligen Amtsgerichtes eingetragen (verwenden also nicht den Zusatz "e. V.") und werden auch nicht von dort beaufsichtigt.

Aus diesem Grund kann im Rechtsverkehr nur mittels einer Vertretungsbescheinigung (und nicht durch einen Registerauszug) nachgewiesen werden, wer den Verein nach außen vertritt.

Die Aufsichtsbehörden für altrechtliche Vereine werden in den Ausführungsgesetzen der einzelnen Bundesländer zum Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Beispiele für altrechtliche Vereine sind:
* Lese- und Erholungs-Gesellschaft Bonn von 1787
* Naturforschende Gesellschaft zu Emden von 1814
* Zentral-Dombau-Verein zu Köln von 1842
* Johanniterorden (Altrechtlicher Verein seit 1852)
* Souveräner Malteserorden (Altrechtlicher Verein seit 1852)
* Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger, 1865
* Oldenburger Kunstverein, 1867
* Verein Beethoven-Haus von 1889

* Murgschifferschaft, erste urkundliche Erwähnung 1488

Weblinks


* [http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.14576.de#1 Beispiel für Regelungen für altrechtliche Vereine in den §§ 1 - 7 BbgAGBGB]
* [http://bundesrecht.juris.de/bgb/__33.html § 33 Abs. 2 BGB]

{{Rechtshinweis}}

Kategorie:Vereinswesen
Verein, Altrechtlicher

weiter

Text und Bilder dieses Beitrags stammen aus dem Artikel Altrechtlicher Verein der freien Enzyklopädie Wikipedia und stehen unter der GNU Free Documentation License. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Original-Artikel lässt sich hier bearbeiten.