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Containern

06.05.2012 @ 15:17, ,


Containern, auch Dumpstern genannt, bezeichnet die Mitnahme weggeworfener Lebensmittel aus Abfallcontainern.

Das Containern erfolgt in der Regel bei Abfallbehältern von Supermärkten, aber auch bei Fabriken. Die Nahrungsmittel werden meist wegen abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdaten, Druck- und Gammelstellen oder als Überschuss weggeworfen. Viele dieser Lebensmittel sind jedoch ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen und ohne erhöhtes gesundheitliches Risiko eine gewisse Zeit genießbar.

Hintergrund



Unter den Personen, die sich von Container-Abfall ernähren, sind bedürftige Menschen und politische Aktivisten, die auf diese Weise ein Zeichen gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln in großen Mengen setzen wollen. {{Internetquelle|url=http://derstandard.at/1226396871388|titel=Supermarktkette vergiftete Obdachlose|zugriff=16. März 2012}} [http://www.format.at/articles/1135/525/305563/just-lebensmittel-muelltonne Just eat it: Lebensmittel aus der Mülltonne] format.at, abgerufen am 1. September 2011

Containern ist die bekannteste Praxis des Freeganismus und ein fixer Teilbereich dieser Lebensweise, die auf weitgehender Konsumverweigerung und einer Boykottierung der sogenannten Wegwerfgesellschaft beruht.

Vernetzung

Da sie oft viel von einem Produkt, aber selten eine ausgewogene Auswahl in den Abfällen finden, vernetzen sich manche Containerer: So hat sich in Wien das Gemüse- und Obstkollektiv die Straßenzüge und Stadtteile aufgeteilt. Nach dem Containern treffen sich die einzelnen Gruppen und tauschen ihre Waren aus.

Rechtsprechung

Deutschland

In Deutschland wird Abfall, der in entsprechenden Behältern auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Supermärkten oder Fabriken

gesammelt und den kommunale und private Städtereinigungsbetriebe zur Entsorgung bereit gestellt wird, bis zur Abholung dem Eigentum des Wegwerfers bzw. Grundstückseigentümers zugerechnet. Die Wegnahme von Lebensmittel aus Mülltonnen ist rechtlich als Diebstahl zu bewerten. Zudem kann beim unberechtigten Betreten eingefriedeter Grundstücke der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht werden. Da es sich aber durchgehend um geringwertige Sachen handelt und bei Entdeckung durch Mitarbeiter des Eigentümers meist nur eine Ermahnung erfolgt und kein Strafantrag gestellt wird, wird regelmäßig kein Strafverfahren eingeleitet. Wird dennoch Strafantrag gestellt, wird das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt. 2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt.http://www.taz.de/pt/2004/12/21/a0047.nf/text

Im Mai 2009 beschäftigte sich der Sächsische Landtag nach einer Kleinen Anfrage der Linkspartei mit der strafrechtlichen Würdigung des Containerns. Auslöser war ein gegen zwei Containerer eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Zwischenzeitlich hatte bereits die Staatsanwaltschaft Bautzen das Verfahren eingestellt, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und der Betreiber des Supermarktes keine Anzeige erstattete.[http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15223&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=3 Antwort der Landesregierung Sachsen] In einer Pressemitteilung von März 2012 forderte die Linkspartei anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Lebensmittel-Verschwendung durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) die Bundesregierung auf, das 'Containern' nach Lebensmittel straffrei zu stellen.[http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/containern-kein-verbrechen/?rss "Containern" ist kein Verbrechen]. Website der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Abgerufen am 30. März 2012.

Österreich

Gemäß österreichischem Recht stellt Containern prinzipiell keine Straftat dar, da Müll als herrenlose Sache gilt; wenn keine Sachbeschädigung wie etwa durch Aufbrechen von Schlössern verübt wird.[http://derstandard.at/fs/1237228229225/derStandardatReportage-Joghurt-Krapfen-Paprika-Von-der-Muelltonne-frisch-auf-den-Tisch derstandard.at – Joghurt, Krapfen, Paprika: Von der Mülltonne frisch auf den Tisch], 30. März 2009

Schweiz

Markus Melzel, Sprecher der Basler Staatsanwaltschaft: „Was weggeworfen wird und nicht für Dritte bestimmt ist, gehört niemandem mehr. Wenn man nicht über einen Zaun steigen oder ein Schloss aufbrechen muss, um an die Waren heranzukommen, dann ist gegen das Containern nichts einzuwenden.“[http://www.streetnewsservice.org/index.php?page=archive_detail&articleID=2548 – Artikel von Mena Kost: Mülltaucher beim Einkaufsbummel auf streetnewsservice.org und in surprise vom 14 April 2008]

Einzelnachweise

Weblinks


{{commonscat|Dumpster diving|Containern}}
* [http://www.planet-schule.de/sf/php/02_sen01.php?sendung=7661 Dokumentation: Gefundenes Fressen auf Planet-Schule.de von WDR]
* [http://videos.arte.tv/de/videos/herbe_kost_containern_gegen_die_wegwerfgesellschaft-3123246.html Reportage: 'Herbe Kost: Containern gegen die Wegwerfgesellschaft auf Arte.tv/yourope von ARTE'']

* [http://www.dumpstern.de Infoseite Containern und Dumpstern]: Das Container-Einmaleins

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