Pacta sunt servanda
Pacta sunt servanda (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) ist das Prinzip der Vertragstreue im öffentlichen und privaten Recht.
Es handelt sich um den wichtigsten Grundsatz des öffentlichen ebenso wie des privaten Vertragsrechts. Im deutschen Zivilrecht findet sich der allgemeine Grundsatz der Verpflichtung zur Erfüllung von Schuldverhältnissen - und damit auch von Verträgen - in § 241 Abs. 1 BGB. Eine der wichtigsten Ausgestaltungen dieses Grundsatzes findet sich unter anderem im Tatbestand von Treu und Glauben wieder, der in {{§|242|bgb|juris}} BGB geregelt ist. Der Grundsatz besagt, dass derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig handelt. Des Weiteren gilt der Grundsatz der Vertragstreue kraft Völkergewohnheitsrechtes, in dem er bei dem Theorienstreit um die Frage der Verbindlichkeit internationaler Verträge besagt, dass nationale Gesetze keine Grundlage für die Nichteinhaltung sein dürfen.
Dabei sind grundsätzlich auch formlos (beispielsweise mündlich) geschlossene Verträge bindend.
Nur ausnahmsweise sieht das deutsche Recht vor, dass Verträge in einer bestimmten Form geschlossen werden müssen und bei Nichteinhaltung dieser Formvorgaben nichtig sind. Eine solche Ausnahme stellt beispielsweise der Grundstückskaufvertrag dar, der nach {{§|311b|bgb|juris}} BGB einer notariellen Beurkundung bedarf. Weitere Ausnahmen vom Prinzip der Vertragstreue finden sich bei Haustürgeschäften {{§|312|bgb|juris}} Abs. 1, Fernabsatzverträgen {{§|312d|bgb|juris}} Abs. 1 Satz 1 und bei einer Störung der Geschäftsgrundlage {{§|313|bgb|juris}} BGB.
Geschichte
Der Satz selbst stammt nicht aus dem römischen Recht. Im römischen Recht der klassischen Zeit (1. bis 3. Jhd. n. Chr.) entstand nämlich ein verbindlicher und damit klagbarer Vertrag nur, wenn der Konsens der Parteien in einen der anerkannten Verträge gekleidet wurde. Der Gegensatz zum klagbaren Vertrag (contractus) war das formlose und deshalb unklagbare pactum. Sie konnten nur im Rahmen eines pactum adiectum (Nebenabrede) – also eines pactum, welches als zusätzliche Abmachung zu einem formbedürftigen Vertrag, etwa einer stipulatio, geschlossen wurde – und nur bei bona-fides-Klagen geltend gemacht werden. Der numerus clausus klagbarer Verträge wurde nur allmählich erweitert und erst im Mittelalter entwickelte die Kanonistik den Grundsatz „pacta sunt servanda“. Der Ausspruch sollte also ausdrücken, dass nunmehr auch die pacta rechtsverbindlich sind und nicht nur die contractūs.
Heute dagegen gilt tatsächlich das Prinzip der Vertragstreue, dass also alle vertraglichen Vereinbarungen einzuhalten und zu erfüllen sind.
Siehe auch
Literatur
* Marc-Philippe Weller: Die Vertragstreue – Vertragsbindung, Naturalerfüllungsgrundsatz, Leistungstreue, Mohr Siebeck, Tübingen 2009, ISBN 978-3-16-149683-7.
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