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Pater familias

07.05.2012 @ 04:40, ZéroBot,

Der pater familias (lat. wörtlich: „Vater der Familie“) war das Familienoberhaupt bzw. der „Herr im Haus“ – meist der älteste oder „ranghöchste“ Mann im (römischen) Haushalt. Nur römische Bürger konnten den Status des pater familias besitzen.

Regulär dekliniert heißt es eigentlich: „pater familiae“. Die altertümliche Genitivform ist nur in diesem einen stehenden Begriff im klassischen Latein und darüber hinaus erhaltengeblieben.

Aufgaben

Der "pater familias" war das Oberhaupt der römischen "familia" bestehend aus seinen Kindern, seiner Frau, seinen Sklaven sowie allen weiteren Familienmitgliedern aus der nachfolgenden agnatischen Linie. Er vertrat die familia nicht nur nach außen hin, sondern auch als Priester des Familienkults gegenüber den Göttern.

Patria Potestas

Die Macht des pater familias wurde patria potestas („väterliche Macht“) genannt. Das Wort des pater familias war absolut und endgültig. Nach dem Zwölftafelgesetz hatte der pater familias die vitae necisque potestas – die Macht über Tod und Leben – über die Angehörigen der familia. Er konnte also unter Umständen seine Kinder, seine Sklaven oder seine Frau töten. Dieses Recht wurde allerdings durch soziale Kontrolle eingeschränkt. Es wurde von der Gemeinschaft erwartet, dass der pater familias bei wichtigen Entscheidungen den Rat eines consiliums, bestehend aus Familienmitgliedern und amici, einholte.

Auswirkungen

Die Auswirkungen der "patria potestas" waren vielfältig. Erwachsene männliche Kinder blieben unter der Autorität ihrer Väter und konnten daher auch nicht die Rechte eines pater familias erwerben, solange dieser noch lebte. Zumindest nach der Theorie des Gesetzes wurde ihr gesamter Besitz nach dem Interesse ihres Vaters angeschafft, und dieser, nicht die Söhne, hatte das alleinige Recht, darüber zu bestimmen. Mit dem Tod des Vaters erhielten seine Söhne die Rechtsstellung eines "pater familias" und übten nun die "patria potestas" über ihre eigene "familia" aus.

Auch das Privatleben der Söhne und Töchter wurde vom pater familias gelenkt. Eheschließungen waren nur mit seiner Zustimmung gültig. Andererseits konnte sein alleiniger Beschluss dazu führen, dass eine bereits geschlossene Ehe geschieden wurde. Allerdings wurde diese Regelung im Prinzipat abgeschwächt, sodass Eheschließungen und Scheidungen nun auch der Zustimmung des Sohnes oder der Tochter bedurften.

Wandel

Wie weit die absolute Autorität des "pater familias" im Alltag ausgeübt wurde bleibt umstritten. Mit Beginn des Prinzipats fand jedoch eine Einschränkung dieser Autorität statt, was einen Versuch der Gewaltenteilung und Stärkung der kaiserlichen Macht darstellt.

Literatur


H.-J. Gehrke: Die römische Gesellschaft. In: Jochen Martin, Jochen Bleicken (Hrsg.): Das alte Rom. Gütersloh 1994, S. 167–193.

Siehe auch

* Rechtswesen im antiken Rom
* Militärrechtswesen im antiken Rom
* Ehe im Römischen Reich
* Sui heredes

* Hausväterliteratur

Kategorie:Lateinische Phrase
Kategorie:Römisches Recht
Kategorie:Privatrechtsgeschichte

Kategorie:Sozialgeschichte

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