Sui generis
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Sui generis (lat. „eigener Art“) ist ein lateinischer Ausdruck mit der wörtlichen Bedeutung „eigener Gattung/eigenen Geschlechts“ oder „einzigartig in seinen Charakteristika“. Der Begriff wurde von der scholastischen Philosophie entwickelt, um eine Idee, eine Entität oder eine Wirklichkeit zu bezeichnen, die nicht unter ein höheres Konzept eingeordnet werden kann. Im Sinne von Gattung oder Art wird damit eine Art gemeint, die die eigene Gattung anführt.
Recht
In den Rechtswissenschaften ist es ein Terminus technicus, der verwendet wird, um einen Gegenstand, der nicht in die übliche Formtypik passt, weil er einzigartig ist, dennoch in juristischen Klassifikationen beschreiben zu können.
Wo die vertrauten Begriffe versagen, hilft sich der Jurist als „Sache sui generis“Frank Decker/Marcus Höreth, Die Verfassung Europas: Perspektiven des Integrationsprojekts, 2008, [http://books.google.de/books?id=qmuXBL7OFXwC&pg=PA118&lpg=PA118&dq=BVerfGE+89,+155+sui+generis&source=bl&ots=zXEa9VVbBr&sig=KXATGzoO-ucBDqQ_Vk8Hpqi8Iw0&hl=de&ei=tG32S8DOMYudOIWHmJIJ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAYQ6AEwAA#v=onepage&q=BVerfGE%2089%2C%20155%20sui%20generis&f=false S. 255].. Im Hinblick auf die Institution der EU sprach bereits Armin von Bogdandy vom „Gebilde sui generis“Armin von Bogdandy, Die europäische Option, 1993, S. 120.. Das Bundesverfassungsgericht untersuchte in seinem Maastricht-Urteil die EU und stufte sie wegen fehlender Staatlichkeit der Gemeinschaftsebene mit dem Charakter sui generis mit dem neu gebildeten Begriff Staatenverbund einBVerfGE 89, 155, 213 (1994), da sie weder Bundesstaat noch Staatenbund, sondern ein völkerrechtlich einzigartiges Gebilde darstelle. Der Begriff sui generis ist Ausdruck der Schwierigkeiten, die Europäische Union mit staats-, völkerrechtlichen oder politikwissenschaftlichen Kategorien zu erfassen.Johannes Pollak/Peter Slominski, Das politische System der EU, 2006, [http://books.google.de/books?id=qmuXBL7OFXwC&pg=PA118&lpg=PA118&dq=BVerfGE+89,+155+sui+generis&source=bl&ots=zXEa9VVbBr&sig=KXATGzoO-ucBDqQ_Vk8Hpqi8Iw0&hl=de&ei=tG32S8DOMYudOIWHmJIJ&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&ved=0CAYQ6AEwAA#v=onepage&q=BVerfGE%2089%2C%20155%20sui%20generis&f=false S. 118].
Heute wird der Ausdruck zunehmend auch von der Politikwissenschaft und von Politikern in Anspruch genommen. Es ist allerdings zu beachten, dass die Einordnung eines Gegenstands in die Kategorie sui generis nur das letzte Mittel sein darf, um diesen Gegenstand zu beschreiben. Vorher ist die Möglichkeit auszuschöpfen, den Gegenstand in vorhandene Kategorien, wenn auch durch deren Erweiterung, einzuordnen. Auch das Vertragsrecht in Deutschland kennt den Vertrag sui generis.
Militär
In der militärpolitischen und militärsoziologischen Diskussion ist umstritten, ob der Soldatenberuf ein Beruf sui generis ist. Für diese These wird angeführt, dass besondere physische und psychische Anforderungen an einen Soldaten gestellt würden und dass militärische Strukturen nicht mit zivilen zu vergleichen seien (Befehl und Gehorsam auf der einen Seite, das arbeitsvertragliche Weisungsrecht auf der anderen). Dagegen wird unter anderem der regelmäßig lebensgefährliche Einsatz von Feuerwehrleuten angeführt.
Einzelnachweise
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